Anwälte im Dialog

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Was ist "Anwälte im Dialog"?

 „Anwälte im Dialog“ möchte Ihnen helfen, bei der Regelung Ihrer Familien- und Erbrechtsprobleme unnötigen Streit zu vermeiden und Kosten zu sparen.

Unser Ziel ist es,  Ihre Differenzen zunächst außergerichtlich und sachlich auszutragen.
 
Alle „Anwälte im Dialog“ sind auf das Familien- und/oder Erbrecht spezialisiert. Sie verfügen in diesen Rechtsgebieten über viel Wissen, Erfahrung und ein besonderes Verhandlungsgeschick.
 
Die Rechtsanwälte aus „Anwälte im Dialog“ werden von Ihnen und der anderen Seite jeweils getrennt beauftragt. Sie bleiben stets einseitige Interessenvertreter. Sie setzen sich in  Verhandlungen mit der Gegenseite für eine faire Lösung ein. Darüber hinaus entwerfen und überprüfen die „Anwälte im Dialog" Ihre Verträge.

 
Die „Anwälte im Dialog“ helfen Ihnen mit dieser Vorgehensweise, teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wo dies notwendig ist,  werden gerichtliche Schritte eingeleitet. Die „Anwälte im Dialog“ bleiben auch im Gerichtsverfahren an Ihrer Seite.

 

Arbeitsbereich Familienrecht

  • Trennung und Scheidung
  • Unterhaltsregelung
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Sorgerecht und Umgang
  • Aufhebung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft
  • Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Ehevertrag und Partnerschaftsvertrag

Arbeitsbereich Erbrecht

  • Nachlassauseinandersetzung
  • Testament und Erbvertrag
  • Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteilsrecht
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer

Verfahren

  • Sie führen ein Erstgespräch mit einem der Dialoganwälte, bei dem es auch Informationen zur Arbeitsweise von „Anwälte im Dialog“ gibt.
  • Anschließend wird geklärt, ob die andere Seite auch mit einem der „Anwälte im Dialog“ arbeiten möchte. Sie kann sich hierfür einen eigenen Anwalt aus unserem Pool aussuchen.
  • Jeder schließt mit seinem Rechtsanwalt einen Anwaltsvertrag, der auch die Vergütung umfasst.
  • Sie entscheiden mit Ihrem Anwalt, welche Punkte geregelt werden sollen.
  • In Verhandlungen mit der Gegenseite wird versucht, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.
  • Die gefundene Lösung wird erst gültig, wenn alle Seiten zugestimmt haben und die notwendigen Formvorschriften eingehalten sind.
  • Soweit es zu keiner vollständigen Einigung kommt, entscheiden Sie mit Ihrem Dialoganwalt, ob und inwieweit gerichtliche Schritte sinnvoll sind.

Prinzipien

  • „Anwälte im Dialog“ arbeitet sachlich und lösungsorientiert. Trotzdem bleibt der Dialoganwalt ausschließlich auf Ihrer Seite und sucht nach der für Sie besten Lösung.
  • Die langjährige Erfahrung des Dialoganwalts hilft dabei, Ihr Problem besser zu verstehen, es richtig einzuordnen und keinen wichtigen rechtlichen Aspekt zu übersehen. Der Sachverhalt wird gründlich aufgeklärt und analysiert.
  • Der Umgang mit der Gegenseite ist sachlich. Unnötiger Streit wird vermieden.
  • Konflikte werden zügig angegangen. Gemeinsame Gespräche sind gut vorbereitet und damit effektiv.
  • Termine werden kurzfristig und zuverlässig vereinbart, Zeitabsprachen eingehalten.
  • Gerichtliche Verfahren finden statt, wenn außergerichtliche Verhandlungen scheitern.
  • Die „Anwälte im Dialog“ arbeiten in Sorge- und Umgangsverfahren nach dem Münchner Modell

Kosten

Damit die Beteiligten die Kosten selbst steuern können, besteht die Möglichkeit, mit dem jeweiligen Dialoganwalt anstelle der Gebühren nach dem RVG auf Stundenhonorarbasis abzurechnen.

Dies bietet die Möglichkeit, gegenüber gerichtlichen Verfahren Kosten zu sparen. Nervenaufreibende und kostspielige Einzelverfahren werden vermieden.