Anwälte im Dialog

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Scheidung

Ilse Kleist und ihr Mann Bernd trennen sich nach 15-jähriger Ehe. Da sie sparsam gelebt haben, haben sie ihr Eigenheim abbezahlt, welches  400.000 EUR wert ist; außerdem besitzt Herr Kleist eine Lebensversicherung im Wert von 50.000 EUR.
Beide arbeiten, Bernd Kleist verdient monatlich netto 3.000 EUR, Ilse etwa die Hälfte.
Das gemeinsame Haus gehört beiden je zur Hälfte.
Zum Zeitpunkt der Heirat hatten beide kein Vermögen.

Ilse ist zu ihrer Mutter gezogen, während Bernd zusammen mit seiner neuen, jüngeren Partnerin Heike in der ehemaligen Ehewohnung lebt.

Ilse ist verärgert und sucht einen Anwalt auf, um sich über das Familienrecht und die Vermögensauseinandersetzung beraten zu lassen. Ihr Anwalt setzt wunschgemäß ohne Zögern mit einem Unterhaltsantrag ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt vor Gericht durch.

In den folgenden Monaten beruhigt sich die Situation zwischen den beiden Eheleuten; beide finden wieder zu ihrem gegenseitigen Respekt zurück und möchten die Scheidung durchführen, ohne sich gegenseitig zu verletzen.

Nach Ablauf des Trennungsjahrs wird die Scheidung von Ilses Anwalt eingereicht. Bei der Durchführung des Zugewinnausgleichs erhält Ilse die Hälfte des Lebensversicherungswerts.
Bernd ist verärgert, denn er muß den Vertrag zwei Jahre vor Ablauf kündigen, um Ilse den Betrag sofort auszahlen zu können.

Ilses Anwalt hat Zweifel, ob sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat; mit dem Argument, wegen des neuen Unterhaltsrechts sei, abhängig vom Richter, alles möglich, überredet er Ilse, einen Unterhaltsantrag zu stellen. Dies bleibt ohne Erfolg, und Ilse muß nicht nur ihren, sondern auch den Anwalt ihres Ex-Mannes bezahlen.

Die Fronten verhärten sich, als Ilse nach dieser für sie teuren Niederlage darauf besteht, das Haus zu verkaufen, um  ihren Miteigentumsanteil an dem Haus ausgezahlt zu bekommen. Bernd  verzögert  alle Verkaufsbemühungen, um Ilse zu ärgern. Inzwischen sinken die Immobilienpreise.

Schließlich beantragt Ilse durch ihren Anwalt zur Vermögensauseinandersetzung die Auseinandersetzungsversteigerung des Hauses. Das Verfahren dauert 2 Jahre, die Immobilienpreise sinken weiter, und bei der Zwangsversteigerung wird abzüglich aller Verfahrenskosten ein Erlös von nur 200.000 EUR erzielt, den sich Ilse und Bernd Kleist teilen.

3 Jahre nach ihrer Trennung sind die beiden ehemaligen Eheleute an Vermögen deutlich ärmer und dadurch verbitterter als durch die Trennung selbst.

Anwälte im Dialog haben eine andere Herangehensweise:

Anwälte im Dialog achten bereits zu Beginn des Mandats darauf, möglichst sämtliche in Frage kommenden Streitpunkte abzuklären und in ihrem Gesamtzusammenhang zu betrachten. Es wird frühzeitig mit der Gegenseite Kontakt aufgenommen und nach Möglichkeiten gesucht, unter Wahrung der Mandanteninteressen bei Scheidung und Vermögensauseinandersetzung ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis zu erzielen.

Im obigen Fall hätte eventuell die frühe Einbeziehung des Interesses von Ilse Kleist an einer Verwertung ihres Miteigentumsanteils an dem Haus die Chancen erhöht, im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidungsvereinbarung zu einer Lösung zu kommen, die den wirtschaftlichen Interessen beider Eheleute dient.

Möglicherweise hätte der teure und letztendlich erfolglose Unterhaltsrechtsstreit vermieden werden können, wenn die Interessen beider Eheleute in sachlicher Weise zur rechten Zeit in Gesprächen thematisiert worden wären:
Einerseits Herrn Kleists verständliches Interesse, die Lebensversicherung bis zum Ablauf zu behalten und seiner geschiedenen Frau dann erst den Betrag auszuzahlen, andererseits Frau Kleists Interesse an einer finanziellen Abgeltung für ein zeitliches Entgegenkommen.
Auch hätte durch Vereinbarung einer langfristigen monatlichen Zahlung an Frau Kleist die Möglichkeit eröffnet werden können, die Immobilie zu erhalten: Herr Kleist hätte ihr ihren Miteigentumsanteil auf diese Weise abkaufen können.

In gemeinsamen Gesprächen mit beiden Eheleuten und beiden Anwälten werden all diese Aspekte in die Verhandlung einbezogen. Die Diskussionen können offen geführt werden, da jeder der Beteiligten seinen Anwalt an seiner Seite hat, der seine Interessen wahrt und vertritt.
Anwälte im Dialog nutzen das Trennungsjahr, um, wo dies möglich ist, eine umfassende Vereinbarung zu formulieren, die dann im Rahmen der Ehescheidung gerichtlich protokolliert wird.