Anwälte im Dialog

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Sie wollen einen gemeinsamen Anwalt?
► Den gibt es nicht!

Rechtsanwälte sind laut Gesetz immer einseitige Interessenvertreter. Für Sie ist deshalb wichtig, dass der Scheidungsanwalt Ihre Interessen vertritt und nicht die der Gegenseite. Das droht, wenn Sie auf einen eigenen Anwalt verzichten.

Sie sind sich einig?
► Einigungsbereit sein, heißt nicht einig sein!

Auch wenn beide Seiten einigungsbereit erscheinen, liegen die Vorstellungen, was fair ist, oft weit auseinander. Meistens setzt sich der Stärkere gegenüber dem Schwächeren durch. Mit einem Anwalt, der Ihre Interessen vertritt, gelingt es viel leichter, eine Einigung zu erreichen, hinter der Sie selbst stehen können.

Sie wollen nur, was Ihnen zusteht?
► Standardlösungen gibt es nicht!

Wir prüfen Ihren Fall individuell. Ihr Dialoganwalt sorgt dafür, dass keine Ansprüche übersehen werden.

Ihr Fall ist unkompliziert?
► Keine Scheidung ist einfach!

Unser Berufsalltag zeigt, wie oft Laien die weitreichenden Folgen und Bindungswirkungen der von Ihnen abgeschlossenen Vereinbarungen unterschätzen. Sie sollen Ihre Scheidungsvereinbarung nicht später bereuen müssen. Sie benötigen einen Fachmann, der Sie auf alle Risiken hinweist und mit Ihnen gemeinsam die für Sie beste Lösung findet.

Sie wollen eine preiswerte Scheidung?
► Qualität ist langfristig kostengünstiger!

Sicherlich wünscht sich jeder, Geld zu sparen - auch bei der Scheidung. Bei leichtfertig getroffenen einseitigen  Verträgen drohen Folgeprozesse oder finanzielle Verluste. Es ist besser, wenn sich die Betroffenen gleich bei Abschluss der Vereinbarung kompetent vertreten lassen.

Mit zwei Anwälten ist eine Eskalation vorprogrammiert?
► Wir sind professionelle Konfliktlöser!

Unsere Dialoganwälte verfügen über viel Erfahrung und ein großes Verhandlungsgeschick. Ihr Ziel ist eine
außergerichtliche Einigung, allerdings nicht um jeden Preis. Wenn es zur Wahrung Ihrer Interessen notwendig ist, wird die Sache vor Gericht geklärt. Trotz eines bewusst vertrauensvollen und fairen Verhandlungsklimas sind alle Dialog-Anwälte ausschließlich den Interessen ihres eigenen Mandanten verpflichtet.

Ihnen reicht die Beratung beim Notar?
► Notare beraten nicht, sie belehren!

Der Notar bringt nur das in juristische Form, was die Auftraggeber als Vertragsinhalt vorgeben. Er warnt vor eventuellen Konsequenzen und achtet auf die rechtliche Wirksamkeit der getroffenen Regelungen. Er berät aber nicht und achtet nicht darauf, was für Sie selbst in Ihrer konkreten Situation das Beste ist. Hierfür ist der Anwalt zuständig als Interessenvertreter jeweils nur einer Partei.

Ein Mediator ist die bessere Lösung?
► Mediator und Dialoganwälte schließen sich nicht aus!

Mediation ist eine gute Sache. Die Dialoganwälte arbeiten im Einzelfall als beratende Anwälte mit Mediatoren zusammen. Sie haben jedoch im Scheidungsverfahren unterschiedliche Rollen. Der Dialoganwalt berät Sie. Er zeigt Ihnen auf, was gut für Sie ist und mit welchen Argumenten Sie überzeugen können. Er achtet darauf, ob die angestrebte Vereinbarung fair ist und weist Sie auf eventuelle Risiken hin. Nach einer Einigung vertritt er Sie im Scheidungsverfahren vor Gericht. Der Mediator ist dagegen neutraler Schlichter und Moderator bei den Verhandlungen mit der anderen Seite.

Wenn Sie einen Anwaltsdialog wollen, beauftragen Sie einen Anwalt aus unserem Pool mit Ihrer Interessenvertretung.

Alle Dialoganwälte aus unserem Pool verfügen über langjährige Erfahrung und ein besonderes Verhandlungsgeschick.
Ihnen ist ein fairer zwischenmenschlicher Umgang wichtig. Sie betrachten es aber trotzdem als ihre vordringliche Aufgabe, Ihre Interessen möglichst optimal zu wahren.

Durch laufende Fortbildung ist ein hoher Qualitätsstandard gewährleistet.

Ziel ist, sich mit der Gegenseite auf eine für Sie passende Scheidungsvereinbarung zu einigen. Wo dies nicht möglich ist, leiten wir die notwendigen rechtlichen Schritte ein und vertreten Sie auch vor Gericht.

Soweit unter Wahrung der Mandanteninteressen möglich, werden gerichtliche Maßnahmen angekündigt.

Wenn Sie und Ihr Partner sich nach Möglichkeit über alle Trennungs- und Scheidungsfolgen einigen möchten, Sie aber gleichzeitig nicht darauf verzichten wollen, in den Verhandlungen und vor Gericht Ihren eigenen Rechtsbeistand zu haben, der nur für Sie da ist, kann Ihnen der Anwaltsdialog helfen, eine faire, kostengünstige und interessengerechte Lösung zu finden.

Selbstverständlich gilt dies auch für alle erbrechtlichen Fragen.

Damit Sie die Kosten selbst steuern können, besteht die Möglichkeit, mit dem jeweiligen Dialoganwalt anstelle der Gebühren nach dem RVG auf Stundenhonorarbasis abzurechnen.