Anwälte im Dialog

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Soll ich mein Vermögen zu Lebzeiten übertragen?
► Nicht im Alleingang!

Die lebzeitige Übertragung bietet gute Chancen für Ihre individuelle Situation. Wenn Sie aber späteren Streit vermeiden wollen, müssen alle an den runden Tisch.

Ich will mein Erbe nicht zerstreiten?
► Deshalb nehme ich einen Anwalt!

Die gerichtlichen Verfahren dauern lange, kosten viel Nerven und Geld. Dialoganwälte finden passende und effektive Lösungen auch ohne Gericht.

Ich will nur, was mir zusteht?
► Nein, eigentlich wollen Sie mehr!

Im Erbfall kommen Familien manchmal an ihre Grenzen. Dabei geht es nicht nur um Ansprüche, Geld und Paragraphen, sondern auch um langjährige persönliche Beziehungen. Diese wollen Sie erhalten. Dialoganwälte beziehen auch solche Aspekte ein. So finden sie nicht nur eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung, sondern auch eine Basis für die Zukunft Ihrer Familie.

Mein Fall ist ganz einfach?
►Stimmt nicht!

Das Erbrecht gehört zu den kompliziertesten Themen überhaupt. Unser Berufsalltag zeigt, wie oft Laien die
weitreichenden Folgen und Bindungswirkungen im Erbrecht unterschätzen. Es gibt immer wieder einschneidende Änderungen durch den Gesetzgeber, die nicht jedem bekannt sind. Sie benötigen einen Fachmann, der Sie auf alle Risiken hinweist und mit Ihnen gemeinsam die für Sie beste Lösung findet.

Mit zwei Anwälten ist eine Eskalation vorprogrammiert?
► Nicht mit uns Dialoganwälten!

Unsere Dialoganwälte verfügen über viel Erfahrung und ein großes Verhandlungsgeschick. Ihr Ziel ist eine außergerichtliche Einigung, allerdings nicht um jeden Preis. Wenn es zur Wahrung Ihrer Interessen notwendig ist, wird die Sache vor Gericht geklärt. Trotz eines bewusst vertrauensvollen und fairen Verhandlungsklimas sind alle Dialoganwälte ausschließlich den Interessen ihres eigenen Mandanten verpflichtet.

Reicht mir die Beratung beim Notar?
► Notare beraten nicht, sie belehren!

Der Notar bringt nur das in juristische Form, was die Auftraggeber inhaltlich vorgeben. Er warnt vor eventuellen  Konsequenzen und achtet nur auf die rechtliche Wirksamkeit der getroffenen Regelungen. Er berät aber nicht und achtet nicht darauf, was für Sie selbst in Ihrer konkreten Situation das Beste ist. Hierfür ist der Anwalt zuständig als Interessenvertreter jeweils nur einer Partei.

Sind mir nur die Steuern wichtig?
► Nein, das kann schief gehen!

Ihre eigene Lebensplanung steht an erster Stelle. Hier sind Steuern nur ein Aspekt unter vielen, allein schon deshalb, weil sich die Steuergesetze ständig ändern. Im Gegensatz zum Steuerberater verbinden Dialoganwälte auch rechtliche Fragen mit den steuerlichen Komponenten.

So erreichen Sie Ihr Ziel!

Wenn Sie einen Anwaltsdialog wollen, beauftragen Sie einen Anwalt aus unserem Pool mit Ihrer Interessenvertretung.

Alle Dialoganwälte aus unserem Pool verfügen über langjährige Erfahrung und ein besonderes Verhandlungsgeschick.
Ihnen ist ein fairer zwischenmenschlicher Umgang wichtig. Sie betrachten es aber trotzdem als ihre vordringliche Aufgabe, Ihre Interessen möglichst optimal zu wahren.

Durch laufende Fortbildung ist ein hoher Qualitätsstandard gewährleistet.

Ziel ist, mit den Anderen eine für Sie passende Lösung zu finden. Wo dies nicht möglich ist, leiten wir die notwendigen rechtlichen Schritte ein und vertreten Sie auch vor Gericht.

„Anwälte im Dialog" möchte Ihnen helfen, bei der Regelung Ihrer Erbrechtsprobleme unnötigen Streit zu vermeiden und Kosten zu sparen. Unser Ziel ist es, Ihre Differenzen zunächst außergerichtlich und sachlich auszutragen.

Alle "Anwälte im Dialog" sind auf das Erbrecht spezialisiert. Sie verfügen in diesen Rechtsgebieten über viel Wissen, Erfahrung und ein besonderes Verhandlungsgeschick.

Damit Sie die Kosten selbst steuern können, besteht die Möglichkeit, mit dem jeweiligen Dialoganwalt anstelle  der Gebühren nach dem RVG auf Stundenhonorarbasis abzurechnen.