Anwälte im Dialog

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Was ist "Anwälte im Dialog"?

 „Anwälte im Dialog“ möchte Ihnen helfen, bei der Regelung Ihrer Familien- und Erbrechtsprobleme unnötigen Streit zu vermeiden und Kosten zu sparen.

Unser Ziel ist es,  Ihre Differenzen zunächst außergerichtlich und sachlich auszutragen.
 
Alle „Anwälte im Dialog“ sind auf das Familien- und/oder Erbrecht spezialisiert. Sie verfügen in diesen Rechtsgebieten über viel Wissen, Erfahrung und ein besonderes Verhandlungsgeschick.
 
Die Rechtsanwälte aus „Anwälte im Dialog“ werden von Ihnen und der anderen Seite jeweils getrennt beauftragt. Sie bleiben stets einseitige Interessenvertreter. Sie setzen sich in  Verhandlungen mit der Gegenseite für eine faire Lösung ein. Darüber hinaus entwerfen und überprüfen die „Anwälte im Dialog" Ihre Verträge.

 
Die „Anwälte im Dialog“ helfen Ihnen mit dieser Vorgehensweise, teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wo dies notwendig ist,  werden gerichtliche Schritte eingeleitet. Die „Anwälte im Dialog“ bleiben auch im Gerichtsverfahren an Ihrer Seite.

 

Arbeitsbereich Familienrecht

Arbeitsbereich Erbrecht

Verfahren

Prinzipien

Kosten

Damit die Beteiligten die Kosten selbst steuern können, besteht die Möglichkeit, mit dem jeweiligen Dialoganwalt anstelle der Gebühren nach dem RVG auf Stundenhonorarbasis abzurechnen.

Dies bietet die Möglichkeit, gegenüber gerichtlichen Verfahren Kosten zu sparen. Nervenaufreibende und kostspielige Einzelverfahren werden vermieden.