Anwälte im Dialog

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Das Erbe des Patriarchen

Firmen und Familienpatriarch Paul Polterer ist ein erfolgreicher mittelständischer Unternehmer, er ist als geschäftsführender Gesellschafter alleiniger und unangefochtener Chef einer Bauträgerund Immobilienverwertungsgesellschaft  in München. Er hält 51 % der Gesellschaftsanteile, die restlichen Anteile halten zu annähernd gleichen Teilen seine Familienmitglieder. Er geht seit 50 Jahren täglich ins Geschäft, hat kürzlich seinen 75. Geburtstag gefeiert, und erfreute sich bis dahin bester Gesundheit. Die Gesellschaft, wie auch Paul selbst verfügen über umfangreichen Immobilienbesitz, der allerdings nicht unbelastet ist, auch Bankguthaben, sowohl privat, wie auch geschäftlich sind in nicht unerheblichem Umfang vorhanden.

Paul hat drei Söhne, diese stammen aus seiner ersten Ehe mit der mittlerweile auf Gran Canaria lebenden Emma, die dort die Erträge ihrer Scheidung von Paul in Form der ihr damals übertragenen Firmenanteile genießt. 

Sein ältester Sohn Karl, genannt „Kiffi“ , lebt seit 1968 in einer Strohhütte in einer Künstlerkolonie auf Goa, Paul will seit damals mit dem „Nichtsnutz“ nichts mehr zu tun haben, er hat ihn deshalb mit handschriftlichem Testament vom 15.10.1968 enterbt. Karl hatte nie Gesellschaftsanteile.

Sein Sohn Detlev ist Buchhalter im väterlichen Unternehmen und katalogisiert in seiner Freizeit aufopferungsvoll die wertvolle Briefmarkensammlung des Vaters.

Michael, genannt Mike, ist strebsamer BWL Student im 6. Semester, der gelegentliche Praktika im Archiv der väterlichen Firma absolvieren durfte, um das Handwerk von der Pike auf zu lernen.

Aus der zweiten Ehe des Paul mit der bedeutend jüngeren „Hasi“ Polterer, geb.  Erbschlaich, stammt die 13 jährige Tochter Jennifer Mandy. Mutter und Tochter interessieren sich derzeit vor allem für ihre Garderobe beim herannahenden Debütantinnenball von JenniferMandy.

Als Pauls Firma zu umfangreichen Schadensersatzzahlungen wegen Pfusch am Bau verurteilt wird, erleidet Paul einen Schlaganfall, fällt ins Koma, kommt auf die Intensivstation, wird dort umfassend verkabelt, künstlich ernährt, und verstirbt trotzdem 2 Monate später.

Eine Vorsorgevollmacht hat Paul nicht erteilt, Bankvollmachten auch nicht, eine Patientenverfügung fehlt.  Auch ein weiteres Testament, einen Erbvertrag oder sonstige letztwillige Verfügungen hat Paul nicht hinterlassen, geschweige denn einen Unternehmensnachfolger ausgesucht, oder einen weiteren Geschäftsführer benannt . Bestimmungen über die Gesellschafternachfolge fehlen im Gesellschaftsvertrag.

Nach Pauls Versterben kann sich die Familie nicht darüber einigen, ob und wer das Unternehmen weiterführen soll, und wie das Erbe verteilt werden soll:

Karl erschien mangels Vorabüberweisung der Kosten für die Flugreise nicht zum Familienrat, Detlev bestand darauf, die Briefmarkensammlung zu bekommen, er lehnte es ab, das Unternehmen zu führen, Mike verlangte von der Erbengemeinschaft für die Übernahme der Geschäftsführung ein monatliches Festgehalt von 50.000 €, „Hasi“ und Jennifer Mandy bestanden darauf, neben Ihren Erbanteilen auf alle Fälle ihr monatliches Taschengeld von je 5000 € bis zum Lebensende weiterbezahlt zu bekommen, Emma äußerte die Meinung, sie habe mit der ganzen Sache ohnehin nichts mehr zu tun.  Auch über die Erledigung der laufenden Geschäfte konnten sich die Miterben nicht einigen, so dass die Nachlaßverbindlichkeiten unbeglichen blieben.

Nachdem die Gesellschaft  wegen des Fortfalls von Paul und Unfähigkeit der Notgeschäftsführung bald Insolvenz anmelden musste, nachdem sich die Miterben bei einem weiteren Familientreffen, an dem auch Karl teilnehmen wollte, was von der Erbengemeinschaft verweigert wurde, unter wechselseitigen Beschimpfungen völlig zerstritten haben, sucht zunächst Karl einen Anwalt auf und beauftragt diesen Pflichtteils und Pflichtteilsergänzungsansprüche nebst den Ansprüchen auf Auskunft und Wertermittlung gegen die Erbengemeinschaft gerichtlich geltend zu machen.  Später wird die Erbengemeinschaft auch noch von Mike verklagt, der sich für den naturgegebenen Nachfolger seines Vaters hält und glaubt, dass die Erbengemeinschaft  die Insolvenz verursacht habe, was nicht passiert wäre, wenn er das Ruder in die Hand genommen hätte.

Nach jahrelangem Prozessieren,  bankseits durchgeführten Zwangsversteigerungen von Immobilien und sonstigen Zwangsvollstreckungen in das Erbe müssen alle Beteiligten ernüchtert feststellen, dass es kaum noch etwas zu verteilen gibt.  Alle Beteiligten leben heute in bescheidenen Verhältnissen und fragen sich, was sie und Paul nur falsch gemacht haben:

Die Hauptursache liegt bei Paul, der sich weder um die Unternehmensnachfolge, noch in sinnvoller Weise um seine  Erbfolge, oder den Fall schwerster unheilbarer Erkrankung gekümmert hat.

Was hätte Paul besser machen können?
Unterstellt, dass Paul eine möglichst gerechte Lösung und keinen Streit zwischen seinen potentiellen Erben will, unterstellt, dass Paul seinen potentiellen Erben das Damoklesschwert der Pflichtteils und Pflichtteilsergänzungsansprüche ersparen will, unterstellt, dass Paul seinen Erben möglichst viel Erbschaftsteuer ersparen will, unterstellt, dass er nicht künstlich am Leben erhalten werden will, hätte er zu Lebzeiten einen der spezialisierten Poolteilnehmer bei Anwälte im Dialog aufsuchen können:

Paul hätte, beraten durch einen der spezialisierten Poolteilnehmer bei Anwälte im Dialog eine gesellschaftsrechtliche Nachfolgeregelung zur Fortführung der gewinnträchtigen Firma erarbeiten lassen können, z.B. durch einen der Gesellschafter. Wegen der damit verbundenen Bevorzugung eines der Gesellschafter besteht  dann aber nicht nur anwaltlicher Beratungsbedarf bei Paul, sondern auch bei den übergangenen Familiengesellschaftern. In solchen Fällen kann Anwälte im Dialog weiterhelfen, denn jeder Beteiligte ist durch seinen eigenen Anwalt beraten, der auf die Wahrung seiner Interessen schon im Vorfeld achtet.

Paul hätte, beraten durch einen der spezialisierten Poolteilnehmer bei Anwälte im Dialog seine private Erbfolge durch Abschluss eines Erbvertrags so regeln können, dass sich keiner der potentiellen Erben benachteiligt fühlt. Auch in diesem Fall besteht aber nicht nur anwaltlicher Beratungsbedarf bei Paul, sondern auch bei den übrigen potentiellen Miterben, die weder bevorzugt noch benachteiligt werden sollen. In solchen Fällen kann Anwälte im Dialog weiterhelfen, denn jeder Beteiligte ist dann durch seinen eigenen Anwalt beraten, der auf die Wahrung seiner Interessen schon im Vorfeld achtet.
Paul hätte, beraten durch einen der spezialisierten Poolteilnehmer bei Anwälte im Dialog einen Pflichtteilsverzichtsvertrag gegen Abfindung mit Karl abschließen können.  Auch in diesem Fall besteht aber nicht nur anwaltlicher Beratungsbedarf bei Paul, sondern auch bei Karl, der natürlich wissen will, ob er nicht über den Tisch gezogen werden soll.  Gerade in solchen Fällen kann Anwälte im Dialog weiterhelfen, denn jeder Beteiligte ist dann durch seinen eigenen Anwalt beraten, der auf die Wahrung seiner Interessen schon im Vorfeld achtet.

Paul hätte, beraten durch einen der spezialisierten Poolteilnehmer bei Anwälte im Dialog seinen potentiellen Erben im Laufe der Zeit im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erbschaftsteuersparende Schenkungen machen können.  Auch in diesem Fall besteht aber nicht nur anwaltlicher Beratungsbedarf bei Paul, sondern auch bei den übrigen potentiellen Miterben, die weder bevorzugt noch benachteiligt werden sollen, und die z.B. wissen wollen, ob sie sich auf ihren Erbteil Schenkungen anrechnen lassen müssen . In solchen Fällen hilft Anwälte im Dialog weiter, denn jeder Beteiligte ist dann durch seinen eigenen Anwalt beraten, der auf die Wahrung seiner Interessen schon im Vorfeld achtet.

Paul hätte, beraten durch einen der spezialisierten Poolteilnehmer bei Anwälte im Dialog durch Erteilung von Vorsorgevollmachten, Bankvollmachten über den Tod hinaus, sowie durch Abfassung einer entsprechenden Patientenverfügung  verhindern können, dass sein Unternehmen führerlos wird, und dass er noch Monate auf der Intensivstation zwangsernährt wurde. Auch in diesem Fall besteht aber nicht nur anwaltlicher Beratungsbedarf bei Paul, sondern auch bei Vollmachtsempfängern und Sorgeberechtigten, die wissen wollen, welche Verantwortung sie in einem solchen Fall übernehmen und welche Pflichten mit einer Bevollmächtigung und Betreuung verbunden sind. Auch in solchen Fällen hilft Anwälte im Dialog weiter, jeder Beteiligte ist dann durch seinen eigenen Anwalt beraten, der auf die Wahrung seiner Interessen schon im Vorfeld achtet.

Paul hätte, beraten durch einen der spezialisierten Poolteilnehmer bei Anwälte im Dialog z.B. auch ein Testament mit Anordnung der Testamentsvollstreckung durch eine dritte Person seines Vertrauens errichten können. Auch in diesem Fall besteht  aber nicht nur anwaltlicher Beratungsbedarf bei Paul, sondern auch bei dem potentiellen Testamentsvollstrecker, der sinnvollerweise nicht nur vor seiner Bestimmung gefragt werden sollte, ob er dieses Amt übernehmen will, sondern der sich sinnvollerweise auch darüber im Klaren sein sollte, welche Pflichten ihn später erwarten. Auch in solchen Fällen kann Anwälte im Dialog weiterhelfen, denn die Beratung durch einen jeweils eigenen Anwalt gewährleistet die notwendige Objektivität als Entscheidungshilfe.

Was hätten die Miterben besser machen können?
Alle Miterben hätten sich schon nach dem schiefgegangenen ersten Familienrat jeweils durch einen der spezialisierten Poolteilnehmer bei Anwälte im Dialog anwaltlich beraten lassen können.  Alle Miterben hätten versuchen sollen, jeweils eine möglichst objektive und sachorientierte anwaltliche Vertretung zu engagieren, um es gar nicht erst  zur prozessualen Eskalation kommen zu lassen, was für alle Beteiligten sicher die kostengünstigere Lösung gewesen wäre.  Auch hier kann Anwälte im Dialog weiterhelfen, denn die Beratung und Vertretung durch den jeweils eigenen Anwalt aus dem Pool gewährleistet einerseits die notwendige Objektivität und Sachorientiertheit bei derartigen Auseinandersetzungen, andererseits ist gesichert, dass keiner der Beteiligten über den Tisch gezogen wird.