Anwälte im Dialog

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Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt

Herrn und Frau Lindig haben 1994 geheiratet und haben zwei 11 und 13 Jahre alten Kinder.  Frau Lindig ist Lehrerin und musste ihre Berufstätigkeit wegen der Kinder nur für wenige Jahre ganz unterbrechen. Herr Lindig ist beruflich und finanziell sehr erfolgreich, kann sich seiner Karriere widmen und ist häufig auf Dienstreisen. Die Eheleute bewohnen mit den Kindern ein gemeinsam gekauftes Einfamilienhaus.

Frau Lindig verliebt sich in den Vater eines Schülers, Herrn Müller. Nach einer mehrmonatigen schweren Krise entscheiden die Parteien, sich zu trennen. Herr Lindig zieht aus und überlässt seiner Frau und den Kindern zunächst das Haus. Die getrennt lebenden Eheleute starten bei einer erfahrenen Mediatorin eine Mediation, die leider scheitert.

Es stellt sich heraus, dass Frau Lindig sich vorstellt, von ihrem Mann lebenslang, zumindest aber viele Jahre lang Unterhalt in erheblicher Höhe zu erhalten, da Herr Lindig sehr gut verdient. Herr Lindig sieht, dass Herr Müller ständig in dem Familienheim ein- und ausgeht, dort praktisch schon wohnt, dass Frau Lindig problemlos eine Vollzeitstelle als Lehrerin ausübt und ist nicht bereit, nach der Scheidung überhaupt noch Unterhalt zu bezahlen.

Frau Lindig stellt bei Gericht den Scheidungsantrag.

Das Verfahren eskaliert, die beauftragten Rechtsanwälte stellen sämtliche möglichen Anträge:

  • beiderseitige Klageanträge auf Auskunftserteilung betr. des Vermögens und des Einkommens des jeweils anderen Ehepartners,
  • Frau Lindig erhebt eine Geschiedenenunterhaltsklage,
  • Herr Lindig eine Zugewinnausgleichsklage,
  • Herr Lindig eine Klage auf Zahlung von Nutzungsentschädigung für die alleinige Nutzung des Hauses durch Frau Lindig.
  • schließlich folgt noch ein Antrag auf Durchführung der Teilungsversteigerung vor dem Vollstreckungsgericht, weil sich die zunächst getrennt lebenden, dann geschiedenen Eheleute nicht über die Verwertung des Familienheimes und etwaige Ausgleichszahlungen einigen können.

Die Verfahrensakten füllen viele Ordner. Die Kinder leiden extrem unter dieser Schlacht ihrer Eltern, der  Umgang mit ihrem Vater wird hochproblematisch. Der Sohn wird therapeutisch unterstützt. Eine Verfahrenspflegerin wird als weitere Unterstützung für die Kinder vom Gericht beauftragt.

 
Was hätte anders laufen können und sollen?

Eine Mediation ist sehr hilfreich, scheitert aber gelegentlich doch, aus den verschiedensten Gründen. Die bis dahin nicht offen geführte Auseinandersetzung mündet dann häufig in einem hochemotional geführten Streit, der zu allerhand gerichtlichen Verfahren führt. Eine Einigung scheint über keinen einzigen Punkt mehr möglich zu sein.

Die frühzeitige, nach Möglichkeit neben einer Mediation schon parallel erfolgte Beauftragung von Dialog-Anwälten kann die Vorteile der Mediation besser nutzen.

Eine Mediation führt eher zum Erfolg, zu einer langfristig gelungenen einvernehmlichen Regelung, wenn die getrennten Partner jeweils genaue Kennnis über ihre eigene Rechtsposition und ihre rechtlichen Möglichkeit haben. Zudem sollte immer die Möglichkeit bestehen, neben dem Mediationsverfahren den eigenen Rechtsanwalt, der über die gesamte persönliche und rechtliche Situation informiert ist, zu Rate zu ziehen und über in der Mediation auftauchende Detailfragen zu verhandeln.

Dialoganwälte können neben der Mediation und unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten des Mandanten unmittelbar eine Umsetzung mit dem Anwalt des Partners verhandeln. Mediation und Anwaltskommunikation greifen sinnvoll ineinander, praktikable Lösungen werden schnell erarbeitet und in eine rechtlich verbindliche Form umgesetzt. Die Beteiligten sind sehr viel flexibler als in gerichtlichen Verfahren und müssen nicht mit unschönen gerichtlichen Schriftsätzen aufeinander „einschlagen“ (leider erfordert das die Zivilprozessordnung von den Rechtsanwälten)

Was in unserem Beispielsfall erst nach langen Jahren des teuren und für alle Beteiligten sehr schmerzhaften Prozessierens zustande kommt: nämlich ein Gesamtvergleich über den Geschiedenenunterhalt, die Vermögensauseinandersetzung und den Zugewinn, kann bei frühzeitiger Beauftragung von Dialoganwälten in wesentlich kürzerer Zeit und damit auch günstiger erfolgen, ohne dass „verbrannte Erde“ hinterlassen wird.

Ihre Kinder hätten es den hier betroffenen Eheleuten sehr gedankt.