Anwälte im Dialog

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Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Die frisch geschiedene Frau Rock verliebt sich in Herrn Bart, der 25 Jahre verheiratet war, ebenfalls geschieden ist und an seine geschiedene Ehefrau Unterhalt bezahlt. Frau Rock  und Herr Bart ziehen zusammen und kaufen gemeinsam eine Eigentumswohnung, wobei Frau Rock von Ihren Eltern 50.000 € erhält und Herr Bart 25.000 € an Erspartem einbringt, über den Restkaufpreis wird ein Darlehen aufgenommen. Heiraten möchten Frau Rock und Herr Bart nicht., sie ziehen es nach ihren Erfahrungen vor, in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zu leben.

Ein gemeinsamer Sohn wird geboren, Frau Rock und Herr Bart geben bei dem Jugendamt eine Erklärung ab, dass sie das Sorgerecht für ihren Sohn gemeinsam ausüben möchten. Frau Rock muss wegen des Kindes ihre Arbeitsstelle als IT-Ingenieurin aufgeben. Herr Bart wird in eine andere Stadt versetzt und kommt nur am Wochenende nach Hause. Die Beteiligten leben sich auseinander und trennen sich unter großem Streit, als der gemeinsame Sohn 3 Jahre alt ist.

Frau Rock, die große Probleme hat, beruflich wieder in die schnelllebige IT-Branche einzusteigen, möchte mindestens bis zur Einschulung des gemeinsamen Sohnes von dem gut verdienenden Herrn Bart einen monatlichen Unterhalt in Höhe ihres vormaligen Einkommens. Sie verwendet viel Zeit auf die Betreuung des sehr schwierigen und oft kranken Sohnes. Die gemeinsam gekaufte Wohnung ist noch nicht abbezahlt, Frau Rock kann die hälftigen Darlehensraten mangels Einkommen nicht bezahlen, Herr Bart weigert sich, die gesamte Darlehensrate alleine zu tragen, weil er ausgezogen ist und die Wohnung jetzt nur noch von Frau Rock und dem Kind bewohnt wird. Er möchte die Wohnung am liebsten sofort verkaufen, Frau Rock ist absolut dagegen, sie möchte mit dem Kind in der Wohnung wohnen bleiben.

Es ist strittig, ob, wie lange und in welcher Höhe Herr Bart an Frau Rock Unterhalt zahlen muss und wie die gemeinsame Wohnung verwertet wird.

Frau Rock begibt sich zu einem Anwalt, der ihr rät, bei dem zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betr. Wohnungszuweisung und Zahlung von Unterhalt einzureichen. Frau Rock solle erst mal Maximalforderungen aufbauen und geltend machen, vor Gericht würde Herr Bart schon weichgeklopft werden. Herrn Bart wird von einem zu Rate gezogenen Anwalt empfohlen, er solle überhaupt nichts für Frau Rock zahlen, auch die Darlehensraten nicht mehr anweisen, der finanzielle Druck werde Frau Rock zwingen, sich auf einen Minimalbetrag einzulassen und dem Wohnungsverkauf zuzustimmen.

Beide Parteien möchten sich zwar  gut informieren und ihre Rechte in der Trennungssituation gewahrt sehen. Sie möchten sich aber im Interesse ihres gemeinsamen Sohnes nicht in teure und zermürbende Auseinandersetzungen begeben, sondern letztlich einen guten und verbindlichen Kompromiss finden, der ihre beiderseitigen Interessen einbezieht.

Die frühzeitige Beauftragung von ANWÄLTE-IM-DIALOG bietet sich an, um einer Eskalation vorzubeugen. Es kann eine Nutzung der Wohnung bis zum Verkauf oder zur alleinigen Übernahme durch Frau Rock geregelt sowie zügig geklärt werden, wie viel Wohnwert Frau Rock bei einem Verbleib in der Wohnung zuzurechnen ist, sowie ob und in welcher Höhe Herr Bart Unterhalt für Frau Rock zahlen muss. Außerdem ist der Kindesunterhalt zu klären und festzulegen. Damit haben beide Beteiligten Planungssicherheit und die Situation entspannt sich.

Bei einer einvernehmlichen Lösung werden die finanziellen Mittel sowie Zeit und Nerven geschont. Hiervon profitiert vor allem der gemeinsame Sohn, der trotz der Trennung seiner Eltern so die Chance erhält, mit beiden Elternteilen eine gute Beziehung zu wahren.