Anwälte im Dialog

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Elterliche Sorge und Umgang

Frau Anne Huber  und ihr Ehemann Max  trennen sich, weil es zwischen ihnen ständig Auseinandersetzungen um Geld gibt. Sie zahlen die Eigentumswohnung ab, weshalb sie im täglichen Leben sehr sparsam sein müssen. Reisen finden seit langem nicht mehr statt, und die 7-jährige Tochter Tanja muß auf ihren Musikunterricht verzichten. Dafür genießt sie die regelmäßigen Radtouren mit dem Vater.

Anne Huber will die Scheidung. Sie zieht aus, nimmt Tanja mit und fordert über ihren Anwalt von ihrem Mann Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt für sich. Sie möchte ihren Mann nicht mehr sehen und auch jeden Umgang zwischen Tanja und ihrem Vater verhindern; sie möchte die elterliche Sorge alleine haben, damit ihr Mann sich aus ihrem Leben fernhält. Tanja hat sich gegenüber ihrer Mutter aus Solidarität negativ über den Vater geäußert, daher glaubt Frau Huber, daß auch Tanja den Kontakt zu ihm ablehnt.

Max Huber fühlt sich durch die gegen ihn aufgestellten Unterhaltsforderungen erpresst, da er Tanja nur dann sehen darf, wenn er die Unterhaltsforderungen erfüllt. Er sucht auch einen Anwalt auf, der sofort bei Gericht einen Antrag auf Umgang einreicht. Er gewinnt den Prozess.
Auch Anne Huber läßt durch ihren Anwalt bei Gericht Anträge auf Ehegattenunterhalt und auf Kindesunterhalt einreichen. Auch diese Anträge haben Erfolg.

In diesen vier  teuren Gerichtsverfahren sparen die Eheleute nicht mit gegenseitigen Vorwürfen. Am Ende werfen sie sich gegenseitig vor, das Kind zu vernachlässigen und beantragen in einem weiteren Verfahren jeweils die alleinige elterliche Sorge für die Tochter. Ihre Anwälte zeigen vollen Einsatz, indem sie die gegenseitigen Schmähungen ihrer Mandanten in messerscharfen Schriftsätzen für die Ewigkeit festhalten. Die Verletzungen, die sich die Eheleute Huber schriftlich zufügen lassen, sitzen tief; zudem verschwindet jede Bereitschaft, miteinander zu reden, da das Gefühl vorherrscht, es werde jedes gesprochene Wort auf die Goldwaage gelegt.

Nach Ablauf des Trennungsjahrs haben Hubers in fünf Gerichtsverfahren gegeneinander einen nervenaufreibenden Rosenkrieg geführt, bevor Max Huber durch seinen Anwalt die Scheidung einreichen lässt.
Der Streit eskaliert. Anne Huber leitet die Zwangsvollstreckung gegen Max Huber ein, da er den Unterhalt zu spät bezahlt hat. Max Huber kann dadurch die Raten für die Wohnung nicht mehr bezahlen. Es kommt am Ende zur Zwangsversteigerung mit großem Verlust.

Tanja weint viel. Sie vermißt ihren Vater, traut sich aber nicht, das zu sagen, weil sie ihre Mutter nicht enttäuschen will. Sie erlebt die Eltern nur noch streitend, wenn der Vater sie zum Umgang abholt oder zurückbringt. Um keinen Elternstreit mehr miterleben zu müssen, weigert sie sich, den Vater zu treffen.

Am Ende haben zwei Anwälte für ihre Mandanten jeweils versucht, die Ansprüche so weit wie möglich durchzusetzen. Beide haben ihre Prozesse zum Teil gewonnen. Der Preis dafür war hoch: abgesehen von den jeweiligen Anwalts- und Verfahrenskosten ging das Eigenheim verloren, und Tanja ist daran zerbrochen.

Anwälte im Dialog haben eine andere Herangehensweise:

Die im Familienrecht besonders versierten Anwälte betrachten bereits frühzeitig sämtliche Aspekte in der Trennungssituation in ihrem Gesamtzusammenhang. Mit der Gegenseite wird Kontakt aufgenommen, um zu klären, in welchen Punkten Konflikte einvernehmlich gelöst werden können, bevor sich die Fronten in vorschnell eingeleiteten Verfahren vor Gericht verhärten.

Anwälte im Dialog setzen Prioritäten, wenn es gilt, Kinder vor den schlimmen Belastungen eines andauernden Elternstreits zu schützen; sie achten darauf, dass frühzeitig Rahmenbedingungen geschaffen werden, bei denen Kinder möglichst Stabilität erleben und so die Erfahrung machen können, dass Eltern sich zwar trennen, den Kindern aber dennoch Halt bieten können.
Die erfahrenen Anwälte wissen, welche Möglichkeiten es gibt, Streit zwischen den Eltern bei der Abholung des Kindes zu vermeiden: wären die Übergaben des Kindes jeweils durch eine neutrale Begleitperson vorgenommen worden, ohne eine persönliche Begegnung der Eltern, so hätte Tanja ihren Vater weiterhin unbelastet treffen können.

Auch bei der elterlichen Sorge gibt es viele Möglichkeiten, dem betreuenden Elternteil die nötige Handlungsfähigkeit zu verschaffen, ohne den anderen Elternteil völlig auszuschließen: die Erteilung einer Vollmacht ist nur ein Beispiel.
Können einige Streitfragen in einer einvernehmlichen Vereinbarung gelöst werden, spart das allen Beteiligten Geld und Nerven.

Zudem eröffnet die vorrangige Behandlung und Befriedung der Streitpunkte auf dem Gebiet der elterlichen Sorge und des Umgangs den Beteiligten die Möglichkeit, sich weniger belastet auf die weiteren bei Trennung und Scheidung zu klärenden Fragen zu konzentrieren, um auch dort zu ausgeglichenen Ergebnissen zu kommen.