Anwälte im Dialog

Menu:

Ehevertrag

Petra Schmitt und Heinz Bäcker, beide Anfang 20, lieben sich sehr und möchten heiraten. Heinz hat seine Berufsausbildung in der elterlichen Großbäckerei abgeschlossen. In einigen Jahren wird sein Vater sich zur Ruhe setzen und den Betrieb an Heinz übergeben.
Petra ist bei einer Versicherung angestellt. Ihre Eltern wollen ihr ein Grundstück schenken, um darauf das Familienheim zu bauen.
Beide Schwiegereltern sind mit der Partnerwahl ihrer Kinder unzufrieden und unterstellen dem jeweils anderen Partner finanzielle Interessen. Die Eltern Bäcker bestehen darauf, dass ein Ehevertrag geschlossen wird, in dem festgehalten werden soll, dass der Bäckereibetrieb im Fall einer Scheidung unangetastet bleiben soll. Sie beauftragen ihren seit langer Zeit für den Betrieb tätigen Anwalt, der nicht viel Erfahrung im Familienrecht hat, einen Ehevertrag zu formulieren, in welchem Gütertrennung und ein Unterhaltsverzicht festgehalten wird. Der fertige Text wird dem jungen Paar vom Notar vorgelesen und zur Unterschrift vorgelegt. Petra ist verunsichert und möchte sich vom Notar beraten lassen, was für Alternativen es gibt und was zu tun ist, wenn Kinder aus der Ehe hervorgehen. Der Notar berät aber nicht. Der Vertrag wird nicht unterzeichnet.

Getrieben durch das Misstrauen der Eltern kommt es auch zwischen Petra und Heinz zum Streit. Petra lässt sich bei einem Anwalt beraten und zeigt diesem den Vertragsentwurf. Ihr Anwalt findet viel daran auszusetzen und teilt seine Kritik schriftlich Heinz Bäcker mit. In der Folgezeit schreiben die beiden Anwälte einander zahlreiche Briefe mit zahlreichen ihrer Meinung nach zwingend erforderlichen Vertragsklauseln.
Es wird hart verhandelt, jedoch kann das einmal entstandene Misstrauen nicht mehr beseitigt werden: Petra und Heinz trennen sich.

Hier hat der eigentliche Zweck eines Ehevertrages, im Falle einer Scheidung Konflikte zu vermeiden, sich ins Gegenteil verkehrt; die hart geführten Vertragsverhandlungen haben am Ende das Vertrauen zerstört und die Ehe verhindert.

Anwälte im Dialog haben eine andere Herangehensweise:

Es ist sinnvoll und wichtig, dass nicht nur ein Anwalt für beide Partner einen Vertragsentwurf formuliert, denn ein Anwalt sieht in der Regel nur eine Perspektive. Für den nicht von einem Anwalt vertretenen Partner bleibt das Gefühl, vielleicht über den Tisch gezogen zu werden.

Jeder Partner hat einen eigenen, auf dem Gebiet des Familienrechts versierten Anwalt, der ihn kompetent berät und seine Interessen vertritt. In der sachlich geführten Kommunikation mit dem Anwalt des anderen Partners werden die jeweiligen Interessen und Prioritäten herausgearbeitet. Es wird auch in gemeinsamen Gesprächen nach Lösungen gesucht, die beiden Interessen gerecht werden. Jeder Partner kann sich in solchen Gesprächen sicher fühlen, da der eigene Anwalt dabei ist.

So hat jeder Partner die Gewissheit, dass sämtliche Fragen, die im Fall einer Scheidung zu einem Konflikt mit einem teuren Rechtsstreit führen könnten, bereits im Vorfeld behandelt werden und im Rahmen einer fairen, ausgeglichenen Vereinbarung als Ehevertrag bei einem Notar beurkundet werden.

Ein auf solche Weise sorgfältig durchdachter und ausgeglichener Ehevertrag trägt bereits vor der Eheschließung zur Befriedung etwaiger späterer Konflikte bei. Ein guter Ehevertrag kann vielleicht sogar die Schwiegereltern miteinander versöhnen. In jedem Fall bietet ein guter Ehevertrag die besten Voraussetzungen für eine  friedliche Ehe. Sollte es dennoch zu einer Scheidung kommen, spart ein Ehevertrag Zeit, Geld und Nerven, denn die Streitpunkte sind bereits gelöst.