Anwälte im Dialog

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Aufhebung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft

Frau Anders und Frau Berg haben durch notariellen Vertrag eine Lebenspartnerschaft miteinander begründet.  Frau Anders zieht mit ihrer 5jährigen Tochter in die Eigentumswohnung von Frau Berg mit ein. Als es nach Jahren zur Trennung kommt,  verlangt Frau Berg von Frau Anders den sofortigen Auszug aus der Wohnung und möchte gleichzeitig regelmäßigen Umgang mit der Tochter der Frau Anders haben, zu der sie eine innige Beziehung hat. Frau Anders lehnt einen Umgang ab, weil sie durch die sofortige Auszugsforderung der Frau Berg sehr verärgert ist . Die Beteiligten streiten auch über einen finanziellen Ausgleich, den Frau Anders für das von ihrem Geld finanzierte neue Bad in der Wohnung der Frau Berg haben möchte .

Die gleichgeschlechtliche Partnerschaft ist abzuwickeln und aufzuheben.

Anstatt jetzt – wie üblich - drei verschiedene streitige Gerichtsverfahren wegen der Wohnungszuweisung, des Umgangs und der Ausgleichsforderung  für die Badinvestition führen zu müssen, bietet sich die Beauftragung eines dialogbereiten Rechtsanwaltes  an.

ANWÄLTE-IM-DIALOG sind langjährig praktizierende und erfahrene Familienrechtler, die einerseits mit einer großen Kompetenz die Mandanteninteressen aus rechtlicher Sicht optimal herausarbeiten und beraten. Auf der anderen Seite nutzt dem  Mandanten in einer familienrechtlichen Auseinandersetzung der rein juristische Sieg meistens wenig, es bleibt ein Scherbenhaufen zurück, der nachwirkt, besonders zu lasten der Kinder.

ANWÄLTE-IM-DIALOG ergründen im Gespräch mit ihrem Mandanten zunächst seine konkrete Situation, sein Anliegen und sein Ziel. Anschließend kann in der Kommunikation mit dem Anwalt des getrennten Partners eine maßgeschneiderte einvernehmliche Lösung erarbeitet werden. Dies erfolgt zB in Vierergesprächen der Rechtsanwälte im Beisein ihrer Mandanten oder zunächst in Gesprächen der Anwälte untereinander ohne die sich streitenden Partner.
 
Die Interessen des Mandanten werden optimal durchgesetzt, fast immer bringt der professionelle Dialog zwischen Rechtsanwälten anstelle einer Auseinandersetzung direkt zwischen den zerstrittenen und getrennten Beteiligten die beste und günstigste Lösung.

Hier z.B. : Es wird eine ausreichende Auszugsfrist für Frau Anders und ihre Tochter vereinbart, Frau Berg akzeptiert in dieser Frist das Wohnen der Frau Anders in der Wohnung, die Räume werden für die Dauer der Auszugsfrist aufgeteilt, die Nutzung von Küche und Bad wird zeitanteilig geregelt. Frau Berg erhält Umgang mit der Tochter von Frau Anders, die Umgangszeiten werden unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes ausgehandelt.
Die Badinvestition von Frau Anders wird von Frau Berg in Raten zurückgezahlt. Dabei wird ein Abschlag für die Jahre vorgenommen, die Frau Anders ebenfalls in der Wohnung gelebt und das Bad genutzt hat.

Ist derart eine alle strittigen Punkte umfassende Lösung erarbeitet, kann die förmliche Aufhebung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft zügig bei Gericht durchgeführt werden.