Johannes Linsig
Fachanwalt für Familienrecht
- Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Trennung und Scheidung (Fachanwalt für Familienrecht seit Bestehen der Fachanwaltschaft 1989)
- Familienrechtliche Vertragsgestaltung, auch Folge- und Übernahmeregelungen von Familienbetrieben
- Regelung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
- Erbrechtliche Fragen, Testamente
- Familien- und Paar-Mediation
Mitgliedschaften:
MAV, DAV, ARGE Arbeitsrecht, ARGE Familienrecht
Schwerpunkte:
Familienrecht, Arbeitsrecht
Korrespondenzsprachen:
Deutsch, Englisch, Italienisch
Biografie:
- 1983 Rechtsanwaltszulassung
- 1988 OLG-Zulassung
- 1989 Kanzleigründung
- Fachanwaltzulassung: Arbeitsrecht 1989, Familienrecht 1998